Winterreifenpflicht bei Pkw bis 3,5 t
Vom 1. November bis 15. April dürfen Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – etwa Schnee, Schneematsch oder Eis – nur mit Winterreifen auf allen Rädern fahren. Alternativ sind Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zulässig, aber nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Bei schweren Lkw gelten andere Vorgaben; für Busse wiederum ein eigener Zeitraum. Prüfe daher Fahrzeugklasse und Zulassungsdaten in der amtlichen Information.
Vor der Bergfahrt
- Reifenprofil, Kennzeichnung, Beleuchtung und Scheibenwaschanlage kontrollieren.
- Warme Kleidung, Wasser und ein geladenes Telefon mitnehmen.
- Wetterwarnungen, Passöffnungen und lokale Zufahrtsbeschränkungen am Fahrtag überprüfen.
- Mehr Zeit für Steigungen, Gegenverkehr und Pausen einrechnen; eine Ausweichroute festlegen.
- Schneeketten nur an geeigneter, sicherer Stelle und nach Herstelleranleitung montieren.
Fahrweise auf Schnee und Eis
Sanft beschleunigen und bremsen, größere Abstände halten und abrupte Lenkbewegungen vermeiden. Bergab frühzeitig Tempo reduzieren. Wenn Sicht oder Grip unzureichend sind, an einem sicheren Ort warten, statt eine riskante Passage zu erzwingen.
Passstraßen und Sperren
Alpenstraßen können saisonal geschlossen, kurzfristig gesperrt oder mit Auflagen versehen sein. Ein digitaler Routenvorschlag garantiert keine Befahrbarkeit. Vor dem Start und bei längeren Etappen erneut aktuelle Meldungen und Verkehrszeichen prüfen.