Höhenstraßen, Tunnel und saisonale PlanungUnabhängiger Informationsguide · geprüft am 06.11.2026
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Saison & Berge

Im Winter zählt die tatsächliche Fahrbahn

Wetter und Straßenzustand in den Alpen können sich kurzfristig verändern. Eine Kalenderregel ersetzt nicht den Blick auf die konkrete Fahrbahn.

Winterreifenpflicht bei Pkw bis 3,5 t

Vom 1. November bis 15. April dürfen Pkw und leichte Lkw bis 3,5 t bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen – etwa Schnee, Schneematsch oder Eis – nur mit Winterreifen auf allen Rädern fahren. Alternativ sind Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern zulässig, aber nur, wenn die Fahrbahn durchgehend oder nahezu durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt ist.

Bei schweren Lkw gelten andere Vorgaben; für Busse wiederum ein eigener Zeitraum. Prüfe daher Fahrzeugklasse und Zulassungsdaten in der amtlichen Information.

Vor der Bergfahrt

Fahrweise auf Schnee und Eis

Sanft beschleunigen und bremsen, größere Abstände halten und abrupte Lenkbewegungen vermeiden. Bergab frühzeitig Tempo reduzieren. Wenn Sicht oder Grip unzureichend sind, an einem sicheren Ort warten, statt eine riskante Passage zu erzwingen.

Passstraßen und Sperren

Alpenstraßen können saisonal geschlossen, kurzfristig gesperrt oder mit Auflagen versehen sein. Ein digitaler Routenvorschlag garantiert keine Befahrbarkeit. Vor dem Start und bei längeren Etappen erneut aktuelle Meldungen und Verkehrszeichen prüfen.

Amtliche Detailregel: Winterreifenpflicht in Österreich. Stand der Prüfung: 06.11.2026.